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Fütterung - legale und doch illegale Tierzucht der Jäger.

Das Füttern von Wildtieren ist in Deutschland verboten.
Ausnahme: In sogenannten Notzeiten. Doch was sind Notzeiten?
Unter Notzeit versteht der Jäger schlicht den Winter. In dieser Zeit ist das Futter knapp und alle Wildtiere stellen sich auf den kargen Haushalt ein. Schwache oder kranke Tiere überstehen die kalte Jahreszeit nicht. Der Winter ist einer der natürlichen Regulationszyklen der Natur.


Jäger züchten sich bewusst Überpopulationen.

Die massiven Winterfütterungen zerstören den Regelzyklus. Eine natürliche Fläche kann unabhängig von ihrer Größe immer nur so viele Tiere jeder Art beheimaten, wie sie Lebensraum (Reviere) und Nahrung bietet. Das künstlich erhöhte Futterangebot lässt die Populationen steigen, verringert den Revierbedarf der einzelnen Spezie und zerstört damit das gesamte ökologische System.
Diese Zuchtbetriebe im Wald fallen der Bevölkerung im Regelfall nicht auf. Dabei halten sich die Jäger nicht einmal an die gesetzlichen Vorgaben. Gefüttert wird massenweise. Alles und zu jeder Zeit, denn kaum ein Normalbürger erkennt, ob die Fütterung legal und gesetzlich korrekt ist.


Fütterungen werden als Kirrungen getarnt.
Was der Jäger ganzjährig darf, ist das sogenannte Kirren. Das heißt, er darf Ablenkungs- bzw. Anlockfütterungen ausbringen. Eine Kirrung soll also bspl. vom Maisfeld nebenan ablenken oder die Tiere vor den Hochsitz zum Töten locken.
Abhängig vom Bundesland unterscheiden sich die Kirrungsbestimmungen. Allen gemein aber ist, dass die erlaubte Menge an Futter relativ gering ist. Doch auch hier gilt wieder: Welcher Spaziergänger weiß um die Bestimmungen und schaut den Jägern auf die Finger?

Im Folgenden möchten wir Ihnen mit Hilfe einer Übersichtskarte Fütterungen und Kirrungen aufzeigen, die alleine in unserem rund 11 Quadratkilometer kleinen Beispielgebiet "Bittelbrunn" (Baden Württemberg) beobachtet wurden.

Futterkrippen

Ablenkungsfütterung

Maisfelder als Fütterung

Kirrung mit Fässern

Futtertröge mit Pellets

Kirrung vor Jagdständen

"Päppelgehege"
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Futterkrippen.
Hier wird den Wildtieren Futter im Überfluss angeboten. Die unnatürlich hohe Futtermenge sorgt dafür, dass die Tierbestände weit höher sind, als die Fläche natürlich ernähren könnte. An erlaubte Futtermengen, Futterarten und Futterzeiten halten sich die Jäger zumeist auch nicht. Auf den Fotos befindet sich eine Apfeltrester-Hafermischung in den Krippen. Die Haferbeimischung ist deutlich höher, als die gesetzlich erlaubten max. 30%.
Auszug aus den DVO Fütterungsbestimmungen: "Hafer darf in geringen Mengen mit Obsttrester gemischt sein. Richtwert in der jagdlichen Praxis für den in der DVO enthaltenen, rechtlich unbestimmten Begriff (geringe Menge Hafer) ist eine Volumenbeimischung von 10% zu Obststrester. Über 30% Hafer in der Mischung überschreiten das behördlich tolerierte Maß und sind missbräuchlich."
10 solcher Krippen zählten wir in diesem Gebiet, in denen etwa 40% Hafer beigemischt waren. Ob wir alle gefunden haben, bleibt offen.
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Krippe mit unerlaubt hoher Beimischung
von Hafer.

Mast pur. Die nächste Krippe ist im
Hintergrund bereits zu sehen.
 
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Ablenkungsfütterung.
Diese Fütterungen werden als Ablenkungsfütterungen bezeichnet. Auf diese Weise sollen Wildtiere von den Feldern der Bauern fern gehalten werden.
Tatsächlich hält der Jäger die Tiere so in seinem Revier. Mais wird in Betonringen oder einfach unter Brettern oder Holzstämmen offen ausgestreut. Diese permanente Fütterung ist heute aufgrund der Gesetzgebung eine legale Dauermast und eine der Hauptursachen für die hohe Population an Schwarzwild (Wildschweine).
Eine Ablenkungsfütterung gilt unter anderem als missbräuchlich, wenn sie ohne erkennbaren Schutzzweck durchgeführt wird, also kein Feld eines Bauern in der Nähe ist. Deutlich ist auf den folgenden Fotos zu erkennen, dass dies hier der Fall ist.
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Betonringe als Futtertröge.
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Wieder ist der Nächste schon im Hintergrund.
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Einfach ausgestreuter Mais.

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Maisfelder als Fütterung.
Beliebte, verbotene Fütterungsflächen. Sie lassen sich einfach vor der Bevölkerung verstecken, denn wer weiß schon, dass ein solches Maisfeld nur als Wildfütterungsfläche dient.
Damit das Wild erst dann daran geht, wenn der Jäger es will, wird das Feld mit Elektrozaun eingezäunt. Auf diese Weise werden die Tiere im Revier gehalten. Besonder beliebt in Gebieten, wo (zumeist) prominente Personen einmal im Jahr zur Treibjagd geladen werden. Hier in Bittelbrunn betrifft das die Jagd mit Iron Tiriac, Wolfgang Porsche und Klaus Mangold.
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Kirrung mit Fässern.
Als Kirrung bezeichnet man das Anlocken und Beschäftigen von Tieren vor dem Hochsitz, um sie töten zu können. Dies erfolgt gerne über mit Futter gefüllte Fässer, in die kleine Löcher gebohrt sind. Durch Bewegung der Fässer fällt immer etwas Futter heraus. Das Tier ist beschäftig und der Jäger kann in aller Ruhe vom Hochsitz aus auf das Tier schießen.
Teilweise arbeiten Jäger sogar mit zeitgesteuerten Futterautomaten (rechtes Bild). Von 15.00 bis 05.22 Uhr werden die Tiere hier automatisch gefüttert. Der Vorteil für den Jäger: Er braucht nicht jeden Tag zum Füttern zu kommen und beunruhigt das Wild dadurch nicht so stark. Auf diese Weise gewöhnt er die Tiere an seine Zeiten und kann sicher sein, beim Ansitz Tiere zum Töten zu haben.
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Futtertröge mit Pellets.
Das Füttern mit Pellets ist seit 2002 in Baden-Württemberg verboten, da der Verdacht der BSE-Übertragung über Pellets besteht. Zwei Jahre später fanden wir hier noch die verbotenen Pellets. Inzwischen ist der Jäger hier wie unter Punkt
auf getrockneter Apfeltrester, natürlich wieder mit Haferbeimischung, umgestiegen.


Kirrung vor Jagdständen.
Wie bereits unter Punkt Kirrung mit Fässern erwähnt, ist das Anlocken von Tieren direkt vor den Hochsitz sehr beliebt, um dann bequem töten zu können. Da ohnehin extrem gefüttert wird, muss zur Kirrung noch hochwertigeres Futter eingesetzt werden, damit die Tiere darauf reagieren. Das bedeutet oft Verstöße gegen die Gesetzgebung, wie in diesen Fällen: Apfeltrester mit zu hoher Haferbeimischung.


"Päppelgehege"
Ein scherzhafter Ausdruck der Jäger, für eine toternste Sache. Solche Fütterungsanlagen, die offiziell zu den Ablenkungsfütterungen zählen, sind mit Zuchtanlagen vergleichbar. Durch den extremen Überschuss an Nahrung (gesehen auf die Flächengröße) werden die Tiere zu einer ebenfalls extremen Nachwuchsrate getrieben. Auch die natürliche Auslese kranker oder schwacher Tiere erfolgt nicht mehr.
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Bei dem Versuch, diese Verstöße den Behörden zu melden, reagierten diese trotz der Beweislage ausweichend. Die Untere Jagdbehörde in Tuttlingen sagte, "man könne keine Verstöße finden" und in Konstanz ist man der Meinung, "den Jägdpächtern keine Verstöße nachweisen zu können".


Wieder Narrenfreiheit für Jäger.
Die "Stuttgarter Zeitung" schreibt dazu:
"Man gewinnt den Eindruck, dass die Jagdbehörden sehr nachgiebig mit der Bittelbrunner Jagdgesellschaft umgehen."

Warum werden die Gesetzesverstöße hier toleriert und schöngeredet?
Weil in diesem Gebiet jedes Jahr eine Prominententreibjagd stattfindet, bei der man der zahlreichen Prominenz wie Ion Tiriac, Klaus Mangold und Wolfgang Porsche, hunderte von Tieren zum Töten liefern will.
Gut 40 Tierschützer demonstrierten angemeldet und legal gegen die Tötungsveranstaltung. Darauf äußerte Iron Tiriac gegenüber der Zeitung: "Ich habe geglaubt, unter dem diktatorischen Staatschef Ceausescu alles Negative schon erlebt zu haben. So etwas hätte es bei uns nicht gegeben."

Auch Bürgermeister Moser unterstützt die finanzkräftigen Grünröcke. Im "Wochenblatt" sagt er: "Wir sehen die Notwendigkeit der Jagd als Bestandspflege an und unterstützen die Jagdgesellschaft". Die Jagd entspräche den gesetzlichen Vorschriften und die Tierschützer sollen es bitte schön den Bürgern vor Ort überlassen, wie sie mit der Jagd umgehen. Herr Moser spielt damit darauf an, dass die Demonstranten auch von Außerhalb anreisten.
Als "Horrorszenario" und als "Wald im Kriegszustand", betiteln dagegen die Tierschützer die Situation.
Auf eine Anfrage von WIR FÜCHSE, wieso belegbare Tatsachen einfach ignoriert werden und auch die Meinung der Bürger - seiner Wähler - nicht zum Tragen käme, antwortete Herr Moser (Auszüge):

"Die Jagd ist nach den gesetzlichen Bestimmungen rechtlich zulässig und der Jagdgesellschaft Bittelbrunn konnte, trotz strenger Prüfung durch das Kreisjagdamt, keine Verfehlung nachgewiesen werden. Das sind die Fakten.

Die Engener und die Bittelbrunner Bevölkerung stehen mit großer Mehrheit hinter der Bittelbrunner Treibjagd und der Jagdgesellschaft. [...] Wir legen keinen Wert darauf, dass aus der Schweiz, Österreich und einem weiten überregionalen Bereich Menschen zu Protestaktionen in den Bittelbrunner Wald kommen [...] und uns sagen wollen, was wir zu tun und zu lassen haben. Es gibt mit Sicherheit in allen Bereichen unserer Bundesrepublik, aber auch in der Schweiz und Österreich genügend Jagdveranstaltungen, wo die Gegner der Jagd in ihrer unmittelbaren persönlichen Umgebung ihre Meinung und Einstellung zur Jagd kundtun können.
Hans Kasper hat einmal gesagt, "mit Fanatikern zu diskutieren heißt mit einer gegnerischen Mannschaft Tauziehen spielen, die ihr Seilende um einen dicken Baum geschlungen hat". Deshalb macht es wenig Sinn, sich mit Ihnen über die Sache auszutauschen. Mein Interesse an einem Streit mit Ihnen ist genau so gering. [...] Die Bittelbrunner Bürger haben mir schon berichtet, dass man mit den Demonstranten nicht vernünftig sprechen konnte. [...] Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich die Schule vor einigen Jahren verlassen habe und nicht mehr auf alle Fragen reagieren muss, so wie Sie es vielleicht wünschen."


Und die Bürger vor Ort, teilen sie die Meinung ihres Bürgermeisters wirklich?
Offensichtlich nicht, wie zahlreiche Leserbriefe zu der Treibjagd aus dem "Südkurrier" belegen.

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Mord an der Kreatur

In der "Stuttgarter Zeitung" erschien ein ausführlicher Artikel über den Jagdfrevel in Bittelbrunn.
"Herangefütterte Wildsauen verärgern die Naturschützer", so die Überschrift. Und: "NABU beklagt schwere Verstöße bei der Bittelbrunner Jagd mit Prominenten."

"Damit ja genug Schwarzkittel im Revier sind, werden die Tiere das Jahr über satt gefüttert", schreibt die Zeitung. "Die Behörden billigen das widerrechtliche Treiben. [...] Übermäßige Wildfütterung sorgt nach Erkenntnissen von Experten für eine erhöhte Population. [...] Eine Umfrage des Wildforschungszentrums ergab, dass Jäger bis zu 316 Kg Kraftfutter ausbringen, um ein einziges Wildschwein zu schießen. Pro hundert Hektar Wald wurden mehr als 1,3 Tonnen Kraftfutter an Wildschweine ausgegeben."
Selbst NABU Jäger Martin Hug fühlt sich "bei dem Gedanken an Bittelbrunn an alte Feudaljagdgesellschaften erinnert. Die Behörden sind ungewöhnlich nachsichtig. Die NABU-Studie hatte Verstöße in 25 Gebieten aufgelistet." Doch die Jäger reden sich raus: "Wir achten peinlich genau darauf, dass die neuen Regelungen eingehalten werden", so Johann Hahnloser, Kreisjägermeister. "Das davon keine Rede sein kann, sieht jeder Spaziergänger. An etlichen Fütterungen wird in weitem Umkreis Mais ausgestreut, um die Tiere anzulocken."

Hier zeigt sich die Machtposition derer, die Geld haben und sich damit nicht nur Sympathien, sondern offensichtlich auch Gesetze kaufen können.