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Fütterung - legale und doch illegale Tierzucht
der Jäger.
Das Füttern von Wildtieren ist in Deutschland
verboten.
Ausnahme: In sogenannten Notzeiten. Doch was sind
Notzeiten?
Unter Notzeit versteht der Jäger schlicht den
Winter. In dieser Zeit ist das Futter knapp und alle
Wildtiere stellen sich auf den kargen Haushalt ein.
Schwache oder kranke Tiere überstehen die kalte
Jahreszeit nicht. Der Winter ist einer der natürlichen
Regulationszyklen der Natur.
Jäger züchten sich bewusst Überpopulationen.
Die massiven Winterfütterungen zerstören
den Regelzyklus. Eine natürliche Fläche
kann unabhängig von ihrer Größe immer
nur so viele Tiere jeder Art beheimaten, wie sie Lebensraum
(Reviere) und Nahrung bietet. Das künstlich erhöhte
Futterangebot lässt die Populationen steigen,
verringert den Revierbedarf der einzelnen Spezie und
zerstört damit das gesamte ökologische System.
Diese Zuchtbetriebe im Wald fallen der Bevölkerung
im Regelfall nicht auf. Dabei halten sich die Jäger
nicht einmal an die gesetzlichen Vorgaben. Gefüttert
wird massenweise. Alles und zu jeder Zeit, denn kaum
ein Normalbürger erkennt, ob die Fütterung
legal und gesetzlich korrekt ist.
Fütterungen werden als Kirrungen getarnt.
Was der Jäger ganzjährig darf, ist das sogenannte
Kirren. Das heißt, er darf Ablenkungs- bzw.
Anlockfütterungen ausbringen. Eine Kirrung soll
also bspl. vom Maisfeld nebenan ablenken oder die
Tiere vor den Hochsitz zum Töten locken.
Abhängig vom Bundesland unterscheiden sich die
Kirrungsbestimmungen. Allen gemein aber ist, dass
die erlaubte Menge an Futter relativ gering ist. Doch
auch hier gilt wieder: Welcher Spaziergänger
weiß um die Bestimmungen und schaut den Jägern
auf die Finger?
Im Folgenden möchten wir Ihnen mit Hilfe einer
Übersichtskarte Fütterungen und Kirrungen
aufzeigen, die alleine in unserem rund 11 Quadratkilometer
kleinen Beispielgebiet "Bittelbrunn" (Baden
Württemberg) beobachtet wurden.
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Futterkrippen
Ablenkungsfütterung
Maisfelder
als Fütterung
Kirrung
mit Fässern
Futtertröge
mit Pellets
Kirrung
vor Jagdständen
"Päppelgehege"
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Futterkrippen.
Hier wird den Wildtieren Futter im Überfluss
angeboten. Die unnatürlich hohe Futtermenge
sorgt dafür, dass die Tierbestände
weit höher sind, als die Fläche
natürlich ernähren könnte.
An erlaubte Futtermengen, Futterarten und
Futterzeiten halten sich die Jäger zumeist
auch nicht. Auf den Fotos befindet sich eine
Apfeltrester-Hafermischung in den Krippen.
Die Haferbeimischung ist deutlich höher,
als die gesetzlich erlaubten max. 30%.
Auszug aus den DVO Fütterungsbestimmungen:
"Hafer darf in geringen Mengen mit Obsttrester
gemischt sein. Richtwert in der jagdlichen
Praxis für den in der DVO enthaltenen,
rechtlich unbestimmten Begriff (geringe Menge
Hafer) ist eine Volumenbeimischung von 10%
zu Obststrester. Über 30% Hafer in der
Mischung überschreiten das behördlich
tolerierte Maß und sind missbräuchlich."
10 solcher Krippen zählten wir in diesem
Gebiet, in denen etwa 40% Hafer beigemischt
waren. Ob wir alle gefunden haben, bleibt
offen.
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Krippe
mit unerlaubt hoher Beimischung
von Hafer. |
Mast
pur. Die nächste Krippe ist im
Hintergrund bereits zu sehen. |
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Ablenkungsfütterung.
Diese Fütterungen werden als Ablenkungsfütterungen
bezeichnet. Auf diese Weise sollen Wildtiere
von den Feldern der Bauern fern gehalten werden.
Tatsächlich hält der Jäger
die Tiere so in seinem Revier. Mais wird in
Betonringen oder einfach unter Brettern oder
Holzstämmen offen ausgestreut. Diese
permanente Fütterung ist heute aufgrund
der Gesetzgebung eine legale Dauermast und
eine der Hauptursachen für die hohe Population
an Schwarzwild (Wildschweine).
Eine Ablenkungsfütterung gilt unter anderem
als missbräuchlich, wenn sie ohne erkennbaren
Schutzzweck durchgeführt wird, also kein
Feld eines Bauern in der Nähe ist. Deutlich
ist auf den folgenden Fotos zu erkennen, dass
dies hier der Fall ist.
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Betonringe
als Futtertröge.
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Wieder
ist der Nächste schon im Hintergrund.
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Einfach
ausgestreuter Mais. |
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Maisfelder als Fütterung.
Beliebte, verbotene Fütterungsflächen.
Sie lassen sich einfach vor der Bevölkerung
verstecken, denn wer weiß schon, dass
ein solches Maisfeld nur als Wildfütterungsfläche
dient.
Damit das Wild erst dann daran geht, wenn
der Jäger es will, wird das Feld mit
Elektrozaun eingezäunt. Auf diese Weise
werden die Tiere im Revier gehalten. Besonder
beliebt in Gebieten, wo (zumeist) prominente
Personen einmal im Jahr zur Treibjagd geladen
werden. Hier in Bittelbrunn betrifft das die
Jagd mit Iron Tiriac, Wolfgang Porsche und
Klaus Mangold.
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Kirrung mit Fässern.
Als Kirrung bezeichnet man das Anlocken und
Beschäftigen von Tieren vor dem Hochsitz,
um sie töten zu können. Dies erfolgt
gerne über mit Futter gefüllte Fässer,
in die kleine Löcher gebohrt sind. Durch
Bewegung der Fässer fällt immer
etwas Futter heraus. Das Tier ist beschäftig
und der Jäger kann in aller Ruhe vom
Hochsitz aus auf das Tier schießen.
Teilweise arbeiten Jäger sogar mit zeitgesteuerten
Futterautomaten (rechtes Bild). Von 15.00
bis 05.22 Uhr werden die Tiere hier automatisch
gefüttert. Der Vorteil für den Jäger:
Er braucht nicht jeden Tag zum Füttern
zu kommen und beunruhigt das Wild dadurch
nicht so stark. Auf diese Weise gewöhnt
er die Tiere an seine Zeiten und kann sicher
sein, beim Ansitz Tiere zum Töten zu
haben.
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Futtertröge mit Pellets.
Das Füttern mit Pellets ist
seit 2002 in Baden-Württemberg verboten,
da der Verdacht der BSE-Übertragung über
Pellets besteht. Zwei Jahre später fanden
wir hier noch die verbotenen Pellets. Inzwischen
ist der Jäger hier wie unter Punkt
auf getrockneter Apfeltrester, natürlich
wieder mit Haferbeimischung, umgestiegen.
Kirrung vor Jagdständen.
Wie bereits unter Punkt
Kirrung
mit Fässern erwähnt, ist
das Anlocken von Tieren direkt vor den Hochsitz
sehr beliebt, um dann bequem töten zu
können. Da ohnehin extrem gefüttert
wird, muss zur Kirrung noch hochwertigeres
Futter eingesetzt werden, damit die Tiere
darauf reagieren. Das bedeutet oft Verstöße
gegen die Gesetzgebung, wie in diesen Fällen:
Apfeltrester mit zu hoher Haferbeimischung.
"Päppelgehege"
Ein scherzhafter Ausdruck der Jäger,
für eine toternste Sache. Solche Fütterungsanlagen,
die offiziell zu den Ablenkungsfütterungen
zählen, sind mit Zuchtanlagen vergleichbar.
Durch den extremen Überschuss an Nahrung
(gesehen auf die Flächengröße)
werden die Tiere zu einer ebenfalls extremen
Nachwuchsrate getrieben. Auch die natürliche
Auslese kranker oder schwacher Tiere erfolgt
nicht mehr.
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Bei dem Versuch, diese Verstöße
den Behörden zu melden, reagierten diese trotz
der Beweislage ausweichend. Die Untere Jagdbehörde
in Tuttlingen sagte, "man könne keine Verstöße
finden" und in Konstanz ist man der Meinung,
"den Jägdpächtern keine Verstöße
nachweisen zu können".
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Wieder Narrenfreiheit für Jäger.
Die "Stuttgarter Zeitung" schreibt dazu:
"Man
gewinnt den Eindruck, dass die Jagdbehörden sehr
nachgiebig mit der Bittelbrunner Jagdgesellschaft
umgehen."
Warum werden die Gesetzesverstöße hier
toleriert und schöngeredet?
Weil in diesem Gebiet jedes Jahr eine Prominententreibjagd
stattfindet, bei der man der zahlreichen Prominenz
wie Ion Tiriac, Klaus Mangold und Wolfgang Porsche,
hunderte von Tieren zum Töten liefern will.
Gut 40 Tierschützer demonstrierten angemeldet
und legal gegen die Tötungsveranstaltung. Darauf
äußerte Iron Tiriac gegenüber der
Zeitung: "Ich habe geglaubt, unter dem diktatorischen
Staatschef Ceausescu alles Negative schon erlebt zu
haben. So etwas hätte es bei uns nicht gegeben."
Auch Bürgermeister Moser unterstützt die
finanzkräftigen Grünröcke. Im "Wochenblatt"
sagt er: "Wir sehen die Notwendigkeit der Jagd
als Bestandspflege an und unterstützen die Jagdgesellschaft".
Die Jagd entspräche den gesetzlichen Vorschriften
und die Tierschützer sollen es bitte schön
den Bürgern vor Ort überlassen, wie sie
mit der Jagd umgehen. Herr Moser spielt damit darauf
an, dass die Demonstranten auch von Außerhalb
anreisten.
Als "Horrorszenario" und als "Wald
im Kriegszustand", betiteln dagegen die Tierschützer
die Situation.
Auf eine Anfrage von WIR FÜCHSE, wieso belegbare
Tatsachen einfach ignoriert werden und auch die Meinung
der Bürger - seiner Wähler - nicht zum Tragen
käme, antwortete Herr Moser (Auszüge):
"Die Jagd ist nach den gesetzlichen Bestimmungen
rechtlich zulässig und der Jagdgesellschaft Bittelbrunn
konnte, trotz strenger Prüfung durch das Kreisjagdamt,
keine Verfehlung nachgewiesen werden. Das sind die
Fakten.
Die Engener und die Bittelbrunner Bevölkerung
stehen mit großer Mehrheit hinter der Bittelbrunner
Treibjagd und der Jagdgesellschaft. [...] Wir legen
keinen Wert darauf, dass aus der Schweiz, Österreich
und einem weiten überregionalen Bereich Menschen
zu Protestaktionen in den Bittelbrunner Wald kommen
[...] und uns sagen wollen, was wir zu tun und zu
lassen haben. Es gibt mit Sicherheit in allen Bereichen
unserer Bundesrepublik, aber auch in der Schweiz und
Österreich genügend Jagdveranstaltungen,
wo die Gegner der Jagd in ihrer unmittelbaren persönlichen
Umgebung ihre Meinung und Einstellung zur Jagd kundtun
können.
Hans Kasper
hat einmal gesagt, "mit Fanatikern zu diskutieren
heißt mit einer gegnerischen Mannschaft Tauziehen
spielen, die ihr Seilende um einen dicken Baum geschlungen
hat". Deshalb macht es wenig Sinn, sich mit Ihnen
über die Sache auszutauschen. Mein Interesse
an einem Streit mit Ihnen ist genau so gering. [...]
Die Bittelbrunner Bürger haben mir schon berichtet,
dass man mit den Demonstranten nicht vernünftig
sprechen konnte. [...] Ich kann Ihnen mitteilen, dass
ich die Schule vor einigen Jahren verlassen habe und
nicht mehr auf alle Fragen reagieren muss, so wie
Sie es vielleicht wünschen."
Und die Bürger vor Ort, teilen sie die Meinung
ihres Bürgermeisters wirklich?
Offensichtlich nicht, wie zahlreiche Leserbriefe zu
der Treibjagd aus dem "Südkurrier"
belegen.
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Mord an der Kreatur
In
der "Stuttgarter Zeitung" erschien ein ausführlicher
Artikel über den Jagdfrevel in Bittelbrunn.
"Herangefütterte Wildsauen verärgern
die Naturschützer", so die Überschrift.
Und: "NABU beklagt schwere Verstöße
bei der Bittelbrunner Jagd mit Prominenten."
"Damit ja genug Schwarzkittel im Revier sind,
werden die Tiere das Jahr über satt gefüttert",
schreibt die Zeitung. "Die Behörden billigen
das widerrechtliche Treiben. [...] Übermäßige
Wildfütterung sorgt nach Erkenntnissen von Experten
für eine erhöhte Population. [...] Eine
Umfrage des Wildforschungszentrums ergab, dass Jäger
bis zu 316 Kg Kraftfutter ausbringen, um ein einziges
Wildschwein zu schießen. Pro hundert Hektar
Wald wurden mehr als 1,3 Tonnen Kraftfutter an Wildschweine
ausgegeben."
Selbst NABU Jäger Martin Hug fühlt sich
"bei dem Gedanken an Bittelbrunn an alte Feudaljagdgesellschaften
erinnert. Die Behörden sind ungewöhnlich
nachsichtig. Die NABU-Studie hatte Verstöße
in 25 Gebieten aufgelistet." Doch die Jäger
reden sich raus: "Wir achten peinlich genau darauf,
dass die neuen Regelungen eingehalten werden",
so Johann Hahnloser, Kreisjägermeister. "Das
davon keine Rede sein kann, sieht jeder Spaziergänger.
An etlichen Fütterungen wird in weitem Umkreis
Mais ausgestreut, um die Tiere anzulocken."
Hier zeigt sich die Machtposition derer, die Geld
haben und sich damit nicht nur Sympathien, sondern
offensichtlich auch Gesetze kaufen können.
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