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Schliefanlagen
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Grundsatz einer waidgerechten Jagdausübung?
Deutsches Tierschutzgesetz §3.
Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier
an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten
oder zu prüfen.
Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu
hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter
Jagdausübung erfordern.
Was ist eine Schliefanlage?
Vor der Öffentlichkeit natürlich versteckt, trainiert
der Jäger seine Hunde darauf, Füchse in ihren Bauen
zu verfolgen und sie entweder "herauszusprengen",
sie also dem Jäger vor die Flinte zu treiben, oder sie
im Bau "abzuwürgen", also zu töten.
Gedrillt werden die Hunde an lebenden Füchsen, die zu
diesem Zweck gefangen und in Käfigen eingesperrt werden.
Die Jägerschaft verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz
§3, Abs. 7.
Jungfüchse werden bevorzugt verwendet. Sie sind noch
recht unerfahren, lassen sich relativ einfach in Lebendfallen
fangen und sind beim Kampf auch keine so große Gefahr
für die Hunde.
Um sie kümmern tut sich der Jäger nicht. Die Füchse
werden eingesperrt und kriegen etwas Futter in den Käfig
geworfen, damit sie nicht verhungern.
Meist werden Anwohner oder Spaziergänger auf Schliefanlagen
aufmerksam, weil die gefangenen Füchse erbärmlich
schreien und bei dem Versuch in die Freiheit zu kommen, in
den Käfigen randalieren. Kein Bau, keine Versteckmöglichkeit
oder Unterschlupf. Nichts. Nur den nackten Boden und das Gitter
vor Augen, dass den Zugang zur sichtbaren Freiheit verwährt.
Aufbau
und Funktion.
Die Hunde sollen es lernen, durch die Gänge
des Fuchsbaus hinter den Füchsen herhetzen zu können.
Zu diesem Zweck wird ein künstlicher Bau mit mehrere
Gängen aus Betonröhren oder Platten gebaut, die
sich immer wieder an verschiedenen Stellen treffen und zusammenlaufen.
Über Schieber, Deckel und Gitter entscheidet der Jäger,
wie weit der Fuchs flüchten kann und ob ihn der Hund
erreichen soll oder nicht.
Ein Fuchs wird in die Röhre getrieben. Der Hund hinterher.
Im Gegensatz zum echten Fuchsbau, kennt sich der Fuchs in
diesen Gängen nicht aus. Außerdem weiß er
nicht, welche Gänge versperrt sind und welche nicht.
Gehetzt vom Hund, versucht der Fuchs zu entkommen und flüchtet
dabei logischerweise in die Richtung, in die der Jäger
ihn durch das Absperren der Gänge zwingt.
Anfangs achtet der Jäger meist darauf, dass der Hund
den Fuchs nicht erreichen kann. Doch das ändert nichts
am Stress, dem der Fuchs ausgesetzt wird. In Todesangst versucht
er zu flüchten. Nicht selten erleidet er dabei einen
Herzinfarkt oder Schock. Doch was macht das schon? Dann wird
er eben erschlagen oder der Hund darf ihn zur "Belohnung"
töten.
In der weiteren Jagdgebrauchshundeausbildung ist eine direkte
Konfrontation zwischen Hund und Fuchs gewollt, wobei der Jäger
natürlich schön auf seinen Hund aufpasst. Hat der
Hund den Fuchs sicher erwischt, sieht der Jäger amüsiert
zu, wie der Fuchs vom Hund zerfleischt wird. Sollte es dem
Fuchs gelingen den Hund abzuwehren oder besteht gar Verletzungsgefahr
für den Hund, hilft der Jäger seinem Hund natürlich,
den Fuchs zu töten.
Zum
Herbst werden Schliefanlagen in der Regel "außer
Betrieb" genommen. Im Winter hat kein Jäger Lust,
Hunde auszubilden. Füchse, die noch in der Anlage sind,
werden vom Jäger getötet oder müssen beim letzten
Hund der Saison ihr Leben lassen.
Kein Fuchs verlässt eine Schliefanlage lebend.
Mal wieder Sonderrechte für Jäger beim Tierschutzgesetz.
Schliefanlagen verstoßen gegen §3, Abs
7 und 8 des Tierschutzgesetzes. Doch den Grünröcken
wird selbstverständlich zur Ausübung
ihres Hobby der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze
weidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt.
Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze
dies erfordern und wieso der jägergemachte Begriff der
Waidgerechtigkeit auch an dieser Stelle wieder als Mittel
zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt
wird.
Töten und misshandeln, um töten zu können.
Die Jagd auf den Fuchs dient ausschließlich
dem Jäger. Sein Ziel: Füchse möglichst auszurotten,
damit er die ohnehin geringen Beuteanteile des Fuchses an
Hasen oder Kaninchen selbst töten kann.
Zitat eines Jägers aus einem Jägerforum, der Baujagd
betreibt. Füchse also mit Hunden aus dem Bau treibt oder
ausgräbt, um sie zu töten: "also,
baujagd als schimpfwort zu benutzen ist meiner meinung nach,
gelinde gesagt: dekadent!! sind wir doch diejenigen, die eine
vernünftige niederwildjagd, durch unsere arbeit erst ermöglichen.
wo wären denn hase, fasan oder rebhuhn wenn unsere kleinen
vierbeinigen jagdkameraden (=Hunde) zusammen mit ihren führern
nicht jede chance zur raubwild bejagung nutzen würden? hochpassionierte
und raubzeugscharfe teckel und terrier, die ihr leben bei
jeder baujagd riskieren, damit der herrenjäger o. g. wild
erlegen kann!"
Gesetzeslage.
Schliefanlagen sind gesetzlich erlaubt, müssen
aber angemeldet werden. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass
die meisten Anlagen ohne Genehmigung errichtet wurden. Entdeckt
man eine solche Anlage, kann eine Nachfrage bei der Stadt
also nicht schaden. Zudem ist die Toleranz dieser Art jagdlicher
Tierquälerei bei der Bevölkerung eher gering, was
das Interesse der Medien weckt.
Schauen Sie sich hier das Video einer Schliefanlage an, die
wir im Raum Halle (Westfalen) gefunden haben.
Sie möchten das Video verlinken oder weiterleiten?
Link zu dieser Seite: http://www.wir-fuechse.de/jagd/schliefanlagen.htm
Link direkt zum Video: http://youtu.be/54105f_TCZk |
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