Das
Deutsche Jagdgesetz - aus der Zeit des dritten Reiches.
Die
strengen Jagdgesetze werden gerne von den Jäger selbst
erwähnt. Über sie wird genau geregelt, was der
Jäger darf und was nicht. Diese Gesetze haben sich
bereits seit langer Zeit bewährt - so die Jäger.
Und sie sind natürlich im Sinne des Tier- und Naturschutzes.
Das Jagdgesetz stammt aus der Nazi-Zeit.
Das Deutsche Jagdgesetz wurde 1934 von Hermann
Göring geschrieben. Er selbst war ein großer
Liebhaber der Jagd. Noch heute ist dieses Gesetz nahezu
unverändert in Kraft.
Tierschutzgesetz vs. Jagdgesetz.
Tierschutzgesetz und Jagdgesetz kollidieren an
vielen Stellen miteinander. Da das Jagdgesetz eigentlich
nicht über dem Tierschutzgesetz steht, sind in diesem
unzählige Ausnahmeregelungen für die Grünröcke
gleich integriert. Als Freifahrtsschein für Tierquälereien,
die in Deutschland eigentlich verboten sind, die aber automatisch
feste Bestandteile der Jagd darstellen.
So ist bspl. das Hetzen von einem Tier auf ein anderes verboten.
(§3, Abs 8, Tierschutzgesetz). Jäger aber dürfen
ihre Hunde hinter Wildtieren herjagen und töten lassen.
Auch die Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren ist nach
§3, Abs. 7 des Tierschutzgesetzes verboten. Doch Jäger
dürfen Enten die Flügel stutzen und sie so zu
Übungszwecken zur leichten Beute ihrer Hunde machen.
Füchse werden in Schliefanlagen
zur Ausbildung der Jagdgebrauchshunde benutzt, gequält
und getötet. Oder man schießt sie bewusst nur
an, wie im Buch "Die Baujagd" von Bruno Hespeler
nachzulesen ist:
"Auch kleine Schleppen (= Blutspuren) mit dem Raubwild
fördern das Bewußtsein des Hundes. Da gibt es
den Jungfuchs, der mit dem Kleinkaliber oder der kleinen
Magnum auf freier Wiese beschossen, fast immer noch flüchtet
und den wir mit dem Jagdhund nachsuchen können."
Jagdgesetze erlauben Tierquälerei.
In § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes heißt
es: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder
sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar,
nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden."
Damit wäre die Jagd eigentlich verboten. Aber wie bereits
erwähnt, haben die Jäger auch hier ihre Tötungsmethoden
gleich im Tierschutzgesetz als Ausnahmeregelung verankert.
Daher heißt es weiter:
"Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne
Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der
Jagd zulässig, so darf die Tötung nur vorgenommen
werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen
entstehen."
Im Jagdgesetz ließt sich dieselbe Gesetzgebung etwas
anders:
"Im
Rahmen einer waidgerechten Jagdausübung müssen
Schmerzen, Leiden und Unbill des Tieres hingenommen werden."
Was Jäger unter waidgerechter Jagdausübung
verstehen.
"Die vielgepreiste Waidgerechtigkeit dient
der Volksverdummung und der Verdeckung strafbarer Handlungen.
Sie bemängelt tierquälerische Jagdmethoden mit
falsch verstandener Traditionspflege." - Rüsch,
Jurist und Jäger.
Obwohl das Wort "Waidgerecht" nichts weiter als
eine Jägererfindung ist, taucht es sogar im Tierschutzgesetz
auf. Es suggeriert der uninformierten Öffentlichkeit
eine Art von Fairness zwischen Jäger und seinem Opfer.
In der Realität aber verdeckt das Wort nur die Brutalität,
mit welcher Jäger ihrem Hobby frönen.
Jäger töten mit Schrot oder Kugeln oder in Fallen.
Sie erschlagen Jungtiere (Füchse) und erstechen angeschossene
oder im Straßenverkehr verletzte Tiere (Abnicken).
Vor keiner dieser Tötungen wird betäubt, "Schmerzen,
Leiden und Unbill des Tieres werden hingenommen".
Das Hobby Jagd ist kein "vernünftiger
Grund".
§ 1 des Tierschutzgesetzes sagt: "Niemand darf
einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden
oder Schäden zufügen."
Dagegen heißt es in den 10 Geboten der Waidgerechtigkeit:
"Du sollst die Jagd als Erholung und Erlebnis und nicht
als Fleisch- oder Geldquelle betrachten."
Anders ausgedrückt: Die Jagd soll Spaß machen.
Wie kann § 1 des Tierschutzgesetzes damit in Einklang
gebracht werden?
Jäger halten sich nicht an Gesetze.
Was gänzlich fehlt, ist eine Instanz welche die Jäger
und ihr Tun kontrolliert und Verstöße ahndet.
Kaum ein normaler Bürger kennt sich so weit aus um
beurteilen zu können, ob der Jäger das, was er
gerade tut, darf oder nicht. Man kann praktisch sagen, sie
haben aufgrund fehlender Kontrolle und mangelnder Kenntnis
der Öffentlichkeit Narrenfreiheit. Jäger sind
derart von sich selbst überzeugt, dass sie bspl. im
Forum der Jägerzeitung "Wild und Hund" sogar
zu Gesetzesverstößen aufrufen oder diese dokumentieren.
Beispiele:
Ein
Fuchs hält sich in der Nähe einer Scheune auf
und soll umgebracht werden soll. Da die Scheune auf befriedetem
Gebiet steht, bedeutet dies, es darf nicht gejagt werden.
Mitglied # 1164 schreibt dazu:
"Scheune=befriedeter Bezirk daher keine Jagderlaubnis!
Um den Fuchs zu erlegen (=töten), muß
eine Schießerlaubnis bei dem zuständigen Ordnungsamt
/ Polizeibehörde eingeholt werden.
Praktisch: sind Zeugen vorhanden siehe oben, sind keien
Zeugen vorhanden 3S (schießen,schaufeln, Schnauze
halten)"
Katzen sind Jägern ein Dorn im Auge. Da es sich bei
Katzen aber um Haustiere handelt, dürfen sie nur unter
bestimmten Umständen getötet werden. (-> Haustiertötung)
Mitglied
# 2089 hat dafür die Lösung:
"Das Problem mit den Katzen
ist doch ganz einfach und wurde hier schonmal angesprochen
(weiss nur nicht mehr von wem): SSS Schiessen Spaten Schnauze
halten."
Die
Bezeichnung "SSS" für gesetzeswidrige Handlungen,
ist unter der Jägerschaft allgemein bekannt. Ähnlich
offen wird sich im Forum über Luder- bzw. Kirrplätze
und derer Bestückung unterhalten. Luderplätze
dienen zum Anlocken von Beutegreifern. Entsprechend werden
dort Fleisch oder Innereien ausgelegt (Luder). Allerdings
gibt es Bestimmungen über die Art und Beschaffenheit
der verwendeten Köder. Hühnerteile, Fischabfälle
sowie Abfälle aus Schlachtungen sind auf Luderplätzen
wegen der Seuchengefahr grundsätzlich verboten. Durch
solche Auslagen wird bspl. die Schweinepest vom Hausschwein
auf die Wildschweine übertragen.
Mitglied # 3162 interessiert das allerdings nicht. Er empfiehlt
als Luder für Füchse:
"Fisch
ist seht gut. Dachhasen (= Katzen) sind auch super,
aber nicht immer verfügbar. Diverse Aufbrüche und andere
Bestandteile vom Reh sind auch relativ gefragt. Hühnerköpfe
sind der Renner. Ein alter Jaga (= Jäger)
hat mir den Tip gegeben einen ganzen Kuheuter auszubringen.
Da bin ich noch auf der Suche. Momentan habe ich in einem
verschliessbaren Metallfassl eine Mixtur aus 10-Tage alten
Kücken und Schweinehaxn mit Schwartenteilen."
Nicht
einer der aufgeführten Köder ist erlaubt.
Auffällig auch, dass die Verbreitung gesetzeswidriger
Machenschaften über "Wild und Hund" weder
die Redaktion der Zeitung noch den Administrator des Forum
interessiert.
Schauen Sie sich doch einfach
mal selbst in dem Forum
von Wild und Hund um.
Das Jagdgesetz verstößt gegen Menschenrechte.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen schönen
großen Acker mit einem Stück Wald, vielleicht
einem kleinen Teich und ausgedehnten Wiesenflächen.
Würden Sie auf Ihrem Grund und Boden die Jagd erlauben
und es tolerieren, dass schwer bewaffnete Männer (und
leider auch Frauen) über Ihr Grundstück trampeln,
dabei Schäden anrichten und Tiere töten?
Diese Frage war bis zum 26.06.2012 überflüssig.
Nach dem geltenden Jagdgesetz sind Sie als Grundstückseigentümer
unter 75Ha Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft. Somit
konnten Sie auf Ihrem Grundstück die Jagd nicht verbieten.
Mehr noch: Die Grünröcke durften auf Ihrem Grundstück
Fallen auslegen und Hochsitze mit Ihrem Holz errichten.
Kurz - alles tun, was die Jäger zur Jagdausübung
als nötig erachteten.
2007 bestätigte der Europäische Gerichtshof mit
Urteil vom 10.07.2007, Gesuch 2113/04, erneut die Rechtswidrigkeit
dieses Jagdgesetzes, nachdem bereits 1999 ein entsprechendes
Urteil gefällt wurde. Luxemburg hat dieses EU Urteil
anerkannt und seitdem steht es jedem Bürger frei, die
Jagd auf seinem Gelände zu dulden oder nicht. Ebenso
in Frankreich.
Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg,
Rechtsanwalt und Eigentümer zweier Grundstücke,
klagte vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem
Bundesverfassungsgericht erfolglos, so dass er im Jahr 2007
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
anrief.
Mit Urteil vom 26.06.2012 verkündet der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Zwangsmitgliedschaft
in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.
Im Urteil im Fall Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland,
der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), stellte
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel
1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen
Menschenrechts-konvention (EMRK) fest. Dieses Urteil ist
rechtskräftig.
-> Pressemitteilung
des Kanzlers (PDF)
-> Das
Gerichtsurteil des Gerichtshofes (englisch)
-> Zusammenfassung
des Urteils in Deutsch durch die Pressestelle des Gerichtshofes.
Keine Jagd mehr auf meinem Grundstück!
Somit ist es nun endlich jedem Grundeigentümer möglich,
sich von der Zwangsbejagung und damit dem erzwungenen Dulden
von Jagd und Jägern auf seinem Grund und Boden zu befreien.
Bitte reichen Sie dazu schriftlich Ihren Austritt bei der
Jagdgenossenschaft ein. Beziehen Sie sich auf das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
und begründen Sie Ihren Austritt aus der Jagdgenossenschaft
damit, dass Sie die Jagdausübung und das Töten
von Tieren auf Ihrem Eigentum aus ethischen und moralischen
Gründen nicht akzeptieren.
Informieren Sie ferner und ebenfalls schriftlich die für
Sie zuständige Jagdbehörde sowie den Jagdpächter,
dass Sie mit sofortiger Wirkung die Jagd auf Ihrem Gelände
und das Betreten durch Jäger untersagen. Zuwiderhandlung
werden Sie strafrechtlich verfolgen. Vergessen Sie nicht,
die Flurnummer(n) und die Gemarkung der Flächen mit
anzugeben.
-> Das
deutsche Tierschutzgesetz finden Sie hier.
-> Das
deutsche Jagdgesetz finden Sie hier.
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Im
Schuppen eines Jagdstandes.
Was Jäger machen ...
Getötet, Kopf abgeschnitten und an die Wand gehängt,
den Rest einfach ins Gebüsch geworfen.
Opfer einer Promi-Treibjagd. Einer der Herren könnte
der Schuldige dieser Tierquälerei sein.
Die Reste einer Katze. Präpariert für den Luderplatz.
Noch einmal im Schuppen des Jägers.
Angeschossen und schwer verletzt versuchte dieser Fuchs
unter einem Holzstapel Deckung zu finden. Er brach direkt
davor zu sammen. Eine Tierfreundin fand ihn dort, der
Jäger suchte nicht einmal nach ihm.
Das Ende einer Treibjagd.
Ohne Worte.
Von Tierfreunden gefunden.
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