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Das Deutsche Jagdgesetz - aus der Zeit des dritten Reiches.

Die strengen Jagdgesetze werden gerne von den Jäger selbst erwähnt. Über sie wird genau geregelt, was der Jäger darf und was nicht. Diese Gesetze haben sich bereits seit langer Zeit bewährt - so die Jäger. Und sie sind natürlich im Sinne des Tier- und Naturschutzes.


Das Jagdgesetz stammt aus der Nazi-Zeit.
Das Deutsche Jagdgesetz wurde 1934 von Hermann Göring geschrieben. Er selbst war ein großer Liebhaber der Jagd. Noch heute ist dieses Gesetz nahezu unverändert in Kraft.


Tierschutzgesetz vs. Jagdgesetz.
Tierschutzgesetz und Jagdgesetz kollidieren an vielen Stellen miteinander. Da das Jagdgesetz eigentlich nicht über dem Tierschutzgesetz steht, sind in diesem unzählige Ausnahmeregelungen für die Grünröcke gleich integriert. Als Freifahrtsschein für Tierquälereien, die in Deutschland eigentlich verboten sind, die aber automatisch feste Bestandteile der Jagd darstellen.

So ist bspl. das Hetzen von einem Tier auf ein anderes verboten. (§3, Abs 8, Tierschutzgesetz). Jäger aber dürfen ihre Hunde hinter Wildtieren herjagen und töten lassen.
Auch die Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren ist nach §3, Abs. 7 des Tierschutzgesetzes verboten. Doch Jäger dürfen Enten die Flügel stutzen und sie so zu Übungszwecken zur leichten Beute ihrer Hunde machen. Füchse werden in Schliefanlagen zur Ausbildung der Jagdgebrauchshunde benutzt, gequält und getötet. Oder man schießt sie bewusst nur an, wie im Buch "Die Baujagd" von Bruno Hespeler nachzulesen ist:

"Auch kleine Schleppen (= Blutspuren) mit dem Raubwild fördern das Bewußtsein des Hundes. Da gibt es den Jungfuchs, der mit dem Kleinkaliber oder der kleinen Magnum auf freier Wiese beschossen, fast immer noch flüchtet und den wir mit dem Jagdhund nachsuchen können."


Jagdgesetze erlauben Tierquälerei.
In § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes heißt es: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden." Damit wäre die Jagd eigentlich verboten. Aber wie bereits erwähnt, haben die Jäger auch hier ihre Tötungsmethoden gleich im Tierschutzgesetz als Ausnahmeregelung verankert. Daher heißt es weiter:

"Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd zulässig, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen."

Im Jagdgesetz ließt sich dieselbe Gesetzgebung etwas anders:

"
Im Rahmen einer waidgerechten Jagdausübung müssen Schmerzen, Leiden und Unbill des Tieres hingenommen werden."


Was Jäger unter waidgerechter Jagdausübung verstehen.

"Die vielgepreiste Waidgerechtigkeit dient der Volksverdummung und der Verdeckung strafbarer Handlungen. Sie bemängelt tierquälerische Jagdmethoden mit falsch verstandener Traditionspflege." - Rüsch, Jurist und Jäger.
Obwohl das Wort "Waidgerecht" nichts weiter als eine Jägererfindung ist, taucht es sogar im Tierschutzgesetz auf. Es suggeriert der uninformierten Öffentlichkeit eine Art von Fairness zwischen Jäger und seinem Opfer. In der Realität aber verdeckt das Wort nur die Brutalität, mit welcher Jäger ihrem Hobby frönen.

Jäger töten mit Schrot oder Kugeln oder in Fallen. Sie erschlagen Jungtiere (Füchse) und erstechen angeschossene oder im Straßenverkehr verletzte Tiere (Abnicken). Vor keiner dieser Tötungen wird betäubt, "
Schmerzen, Leiden und Unbill des Tieres werden hingenommen".


Das Hobby Jagd ist kein "vernünftiger Grund".
§ 1 des Tierschutzgesetzes sagt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Dagegen heißt es in den 10 Geboten der Waidgerechtigkeit:

"Du sollst die Jagd als Erholung und Erlebnis und nicht als Fleisch- oder Geldquelle betrachten."

Anders ausgedrückt: Die Jagd soll Spaß machen. Wie kann § 1 des Tierschutzgesetzes damit in Einklang gebracht werden?


Jäger halten sich nicht an Gesetze.
Was gänzlich fehlt, ist eine Instanz welche die Jäger und ihr Tun kontrolliert und Verstöße ahndet. Kaum ein normaler Bürger kennt sich so weit aus um beurteilen zu können, ob der Jäger das, was er gerade tut, darf oder nicht. Man kann praktisch sagen, sie haben aufgrund fehlender Kontrolle und mangelnder Kenntnis der Öffentlichkeit Narrenfreiheit. Jäger sind derart von sich selbst überzeugt, dass sie bspl. im Forum der Jägerzeitung "Wild und Hund" sogar zu Gesetzesverstößen aufrufen oder diese dokumentieren. Beispiele:

Ein Fuchs hält sich in der Nähe einer Scheune auf und soll umgebracht werden soll. Da die Scheune auf befriedetem Gebiet steht, bedeutet dies, es darf nicht gejagt werden. Mitglied # 1164 schreibt dazu:

"Scheune=befriedeter Bezirk daher keine Jagderlaubnis! Um den Fuchs zu erlegen (=töten), muß eine Schießerlaubnis bei dem zuständigen Ordnungsamt / Polizeibehörde eingeholt werden.
Praktisch: sind Zeugen vorhanden siehe oben, sind keien Zeugen vorhanden 3S (schießen,schaufeln, Schnauze halten)"


Katzen sind Jägern ein Dorn im Auge. Da es sich bei Katzen aber um Haustiere handelt, dürfen sie nur unter bestimmten Umständen getötet werden. (-> Haustiertötung)

Mitglied # 2089 hat dafür die Lösung:

"Das Problem mit den Katzen ist doch ganz einfach und wurde hier schonmal angesprochen (weiss nur nicht mehr von wem): SSS Schiessen Spaten Schnauze halten."


Die Bezeichnung "SSS" für gesetzeswidrige Handlungen, ist unter der Jägerschaft allgemein bekannt. Ähnlich offen wird sich im Forum über Luder- bzw. Kirrplätze und derer Bestückung unterhalten. Luderplätze dienen zum Anlocken von Beutegreifern. Entsprechend werden dort Fleisch oder Innereien ausgelegt (Luder). Allerdings gibt es Bestimmungen über die Art und Beschaffenheit der verwendeten Köder. Hühnerteile, Fischabfälle sowie Abfälle aus Schlachtungen sind auf Luderplätzen wegen der Seuchengefahr grundsätzlich verboten. Durch solche Auslagen wird bspl. die Schweinepest vom Hausschwein auf die Wildschweine übertragen.
Mitglied # 3162 interessiert das allerdings nicht. Er empfiehlt als Luder für Füchse:

"Fisch ist seht gut. Dachhasen (= Katzen) sind auch super, aber nicht immer verfügbar. Diverse Aufbrüche und andere Bestandteile vom Reh sind auch relativ gefragt. Hühnerköpfe sind der Renner. Ein alter Jaga (= Jäger) hat mir den Tip gegeben einen ganzen Kuheuter auszubringen. Da bin ich noch auf der Suche. Momentan habe ich in einem verschliessbaren Metallfassl eine Mixtur aus 10-Tage alten Kücken und Schweinehaxn mit Schwartenteilen."

Nicht einer der aufgeführten Köder ist erlaubt.
Auffällig auch, dass die Verbreitung gesetzeswidriger Machenschaften über "Wild und Hund" weder die Redaktion der Zeitung noch den Administrator des Forum interessiert.

Schauen Sie sich doch einfach mal selbst in dem Forum von Wild und Hund um.


Das Jagdgesetz verstößt gegen Menschenrechte.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen schönen großen Acker mit einem Stück Wald, vielleicht einem kleinen Teich und ausgedehnten Wiesenflächen. Würden Sie auf Ihrem Grund und Boden die Jagd erlauben und es tolerieren, dass schwer bewaffnete Männer (und leider auch Frauen) über Ihr Grundstück trampeln, dabei Schäden anrichten und Tiere töten?

Diese Frage war bis zum 26.06.2012 überflüssig. Nach dem geltenden Jagdgesetz sind Sie als Grundstückseigentümer unter 75Ha Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft. Somit konnten Sie auf Ihrem Grundstück die Jagd nicht verbieten. Mehr noch: Die Grünröcke durften auf Ihrem Grundstück Fallen auslegen und Hochsitze mit Ihrem Holz errichten. Kurz - alles tun, was die Jäger zur Jagdausübung als nötig erachteten.

2007 bestätigte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10.07.2007, Gesuch 2113/04, erneut die Rechtswidrigkeit dieses Jagdgesetzes, nachdem bereits 1999 ein entsprechendes Urteil gefällt wurde. Luxemburg hat dieses EU Urteil anerkannt und seitdem steht es jedem Bürger frei, die Jagd auf seinem Gelände zu dulden oder nicht. Ebenso in Frankreich.

Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg, Rechtsanwalt und Eigentümer zweier Grundstücke, klagte vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief.
Mit Urteil vom 26.06.2012 verkündet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Im Urteil im Fall Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland, der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechts-konvention (EMRK) fest. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

-> Pressemitteilung des Kanzlers (PDF)

-> Das Gerichtsurteil des Gerichtshofes (englisch)

-> Zusammenfassung des Urteils in Deutsch durch die Pressestelle des Gerichtshofes.


Keine Jagd mehr auf meinem Grundstück!

Somit ist es nun endlich jedem Grundeigentümer möglich, sich von der Zwangsbejagung und damit dem erzwungenen Dulden von Jagd und Jägern auf seinem Grund und Boden zu befreien.
Bitte reichen Sie dazu schriftlich Ihren Austritt bei der Jagdgenossenschaft ein. Beziehen Sie sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
und begründen Sie Ihren Austritt aus der Jagdgenossenschaft damit, dass Sie die Jagdausübung und das Töten von Tieren auf Ihrem Eigentum aus ethischen und moralischen Gründen nicht akzeptieren.
Informieren Sie ferner und ebenfalls schriftlich die für Sie zuständige Jagdbehörde sowie den Jagdpächter, dass Sie mit sofortiger Wirkung die Jagd auf Ihrem Gelände und das Betreten durch Jäger untersagen. Zuwiderhandlung werden Sie strafrechtlich verfolgen. Vergessen Sie nicht, die Flurnummer(n) und die Gemarkung der Flächen mit anzugeben.



-> Das deutsche Tierschutzgesetz finden Sie hier.

-> Das deutsche Jagdgesetz finden Sie hier.
 

Im Schuppen eines Jagdstandes.



Was Jäger machen ...



Getötet, Kopf abgeschnitten und an die Wand gehängt, den Rest einfach ins Gebüsch geworfen.



Opfer einer Promi-Treibjagd. Einer der Herren könnte der Schuldige dieser Tierquälerei sein.



Die Reste einer Katze. Präpariert für den Luderplatz.



Noch einmal im Schuppen des Jägers.



Angeschossen und schwer verletzt versuchte dieser Fuchs unter einem Holzstapel Deckung zu finden. Er brach direkt davor zu sammen. Eine Tierfreundin fand ihn dort, der Jäger suchte nicht einmal nach ihm.



Das Ende einer Treibjagd.



Ohne Worte.



Von Tierfreunden gefunden.