Jagdhunde
und der Härtenachweis.
Wie der Herr, so das Gescher!
Allerdings mit dem Unterschied, dass bei den Jägern das
"Gescher", der Jagdhund, genau wie alle anderen
Tiere, nur einen Gebrauchsgegenstand darstellt und missbraucht
wird. Der Hund ist genau so Opfer des Jägers, nur eben
auf eine andere Weise.
Eine Vielzahl unserer Haushunde sind von ihrer Zucht her eigentlich
Jagdhunde. Genauer gesagt, Jagdgebrauchshunde (Jägersprache).
Dabei ist es schwer vorstellbar, dass der treue und lammfromme
Golden-Retriever ursprünglich zum Apportieren von Flugwild
aus dem Wasser gezüchtet wurde. Oder das sich Omas Dackel,
der mit dem sprichwörtlichen Dackelblick auf dem Sofa
liegt, plötzlich in eine fuchswelpenkillende Bestie verwandelt
und voller Jagdtrieb in den Fuchsbau eindringt um nur so zum
Spaß zu töten.
Jagdgebrauchshunde - zu Killern geschult.
Wie gesagt, schwer vorstellbar. In der Tat sieht
die Realität auch ganz anders aus. Hunde sind Beutegreifer.
Ihre Väter, die Wölfe, jagen um selbst zu überleben.
Sie folgen ihrer Bestimmung in der Natur. Kein Wolf, kein
Hund sammelt Trophäen und tötet gar nur wegen dieser
oder nur so zum Zeitvertreib. Töten auf Kommando und
ohne ersichtliche Notwendigkeit für den Hund, muss ihm
genau so beigebracht werden, wie "Sitz" und "gib
Pfote". Und ist diese Schule erfolgreich, vollzieht der
Hund diese Handlungen nicht aus eigenem Antrieb heraus, sondern
um seinem Herrn zu gefallen oder schlicht auch Angst.
Das Verhältnis zwischen Jäger und Hund zeigt sich
in einem makaberen Fall sehr deutlich, als vor wenigen Jahren
der Chef der Jägerzeitung "Wild & Hund"
seinen Jagdgebrauchshund in seinem in praller Sonne geparkten
Auto einfach "vergessen" hatte und das Tier erstickte.
Vielfältige Methoden der Hundeausbildung.
Um einen Jagdgebrauchshund zu einem solchen zu machen,
greifen die Jäger auf viele extra für sie als Ausnahme
genehmigte Methoden zurück, die durch das Tierschutzgesetz
eigentlich verboten sind. So werden bspl. Enten die Flügel
gestutzt, damit sie nicht wegfliegen können. Füchse
werden bewusst nur angeschossen, damit der Hund die Spur aufnehmen
kann. Und das Verfolgen, Stellen und Töten von Füchsen
trainieren die Jäger den Hunden in Schliefanlagen.
Die Bestrafung unfolgsamer Hunde erfolgt bspl. mit Wurfketten
oder Schlagstöcken. Auch versuchen die Jäger, die
allgemein verbotenen Teletaktgeräte (Funkhalsband, durch
welches der Hund per Fernbedienung einen Stromstoß erhält)
für Jagdhunde wieder nutzen zu dürfen.
Letztlich unbrauchbare Hunde werden nicht selten vom Jäger
eigenhändig erschossen.
Der Härtenachweis - je härter, desto besser.
Wann aber ist ein Hund denn nun ein Jagdgebrauchshund?
Das sagt der Härtnachweis aus. Eine Zusammenstellung
des Härtenachweis von der Interessengemeinschaft "Tierschutz
St. Hubertus", Wittlich:
Das brutale, tierverachtende Abwürgenlassen von Hauskatzen,
Füchsen und anderem Raubwild und Raubzeug durch Jagdhunde
findet, unbemerkt von der Öffentlichkeit, nach wie vor
alljährlich tausendfach in deutschen Jagdrevieren statt.
Der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) bietet dazu sogar
eine Ergänzungsprüfung an, um bewährte Totwürger
besonders hervorzuheben und nachzuweisen.
Totwürgen - Härtenachweis.
Neben dem Totschießen werden Wildtiere und Raubzeug
(Katzen, Hunde) heute noch in Fallen gefangen, mit Saufedern
zu Tode gestochen oder von den Jagdhunden zu Tode gewürgt.
Letztere Tötungsart wird bevorzugt im Rahmen des Jagdschutzes
auf sogenannte wildernde Hauskatzen angewendet. Der JGHV stellt
sogenannte Raubzeugwürger besonders heraus und bietet
dazu sogenannte "Härtenachweise" an.
Der kurze und für Nicht-Jäger nichtssagende und
verharmlosende Begriff "Härtenachweis" verschleiert
die Brisanz dieser Prüfung.
Der Begriff beschränkt sich in seiner allgemeinen Wortbedeutung
auf die Bezeichnung für die schriftliche Bescheinigung
des Totwürgens eines wehrhaften Tieres durch einen Jagdhund
in der durch JGHV-Richtlinien festgelegten Form.
Entschlüsselnd steht "Härtenachweis" also
für "Totwürgnachweis".
Der grausame Ablauf.
Zum Fangen und Töten der Beute sind Hunde maulorientiert.
Sie fangen und töten die Beute mit ihren Kiefern (= "Fängen").
Da Hunde keinen Tötungsbiss haben, tritt beim Totwürgen
kein Sofort- oder Augenblickstod ein. Der Zeitpunkt vom Würgen
bis zum Eintritt des Todes ist damit oft recht lang. Der Hund
presst den Atemweg oder Brustkorb seines Opfers auf mechanische
Weise mit dem Gebiss zusammen und es kommt zu langsamer Erstickung
(Atem- und Herzstillstand; Genickbruch). Je nach Größe
und Stärke des Opfers und Kraft des Hundes, durch Belastung
ermüdet, werden oft Pausen eingelegt. Hierdurch wird
jedoch der Erstickungskampf des Opfers wieder forciert, da
es sich etwas erholen kann und danach im Rahmen des natürlichen
Überlebenskampfes alle noch verbliebenen Kräfte
mobilisiert. Zur Intensivierung der Tötung schütteln
viele Hunde das Opfer kräftig. Das Tötungsgeschick
von Jagdhunden ist davon abhängig, wie erfahren der Hund
ist (= Tötungspraxis) und wie stark sich das Opfer zu
wehren weiß.Das "Verfolger-Abwehr-Verhalten"
von Katzen oder Füchsen pp. besteht darin, Feinde rechtzeitig
zu erkennen, um sich durch Verstecken oder Flucht zu retten.
In höchster Not und bei starker Erregung beißen
sie oder schlagen mit den Krallen. In ihrer Todesangst können
die Opfer zu gefährlichen Gegnern für den Hund werden.
Es wird oft ein Kampf Zähne gegen Zähne. Der Hund
versucht, das Opfer zu packen und abzuwürgen. Das Opfer
seinerseits wehrt sich. Hierbei kommt es zu Pranten- und Laufverletzungen
aber auch zu Kieferbrüchen, wenn sich die Tiere ineinander
verbissen haben. Der Kampf kann Minuten aber auch Stunden
dauern, sofern der Jäger nicht eingreift.
Zahlen.
Die Zahl der Opfer des Abwürgenlassens durch Jagdhunde
ist schwer zu überblicken. Sicher nicht umsonst erfolgt
dazu von Jägerseite eine Geheimniskrämerei. Vorrangig
betroffene Tierart ist die Hauskatze, von Jägern als
Raubzeug rigoros verfolgt. Raubzeug darf nur im Rahmen des
Jagdschutzes getötet werden. Tötungsvoraussetzung
ist, dass Katzen wildernd oder streunend (= je nach Bundesland
mehr als 200 - 500m vom nächsten Haus entfernt) angetroffen
werden. Jährlich werden ca. 250.000 - 300.000 Katzen
in deutschen Jagdrevieren getötet. Davon eine ganze Reihe
durch Jagdhunde.
"Tötungsprüfungen" der Hunde, also JGHV-Härtenachweise,
finden jährlich in einem Umfang von ca. 1.500 Tötungen
statt. Insgesamt werden also jährlich tausende von Katzen
von Jagdhunden qualvoll totgebissen. Daneben eine Reihe anderer
Tiere, wie Füchse, Marder etc. Qualitätsmerkmal
Raubzeugschärfe.
Der Nachweis erfolgreichen Abwürgens von Raubzeug und
Raubwild durch Jagdhunde ist nach wie vor jägerintern
ein Qualitätsmerkmal für Jagdhunde. Die erfolgreichen
"Totwürger" werden verherrlicht und besonders
herausgestellt. Daneben erzielen entsprechend gekennzeichnete
Hunde in Verkaufsanzeigen der Jagdzeitschriften einen deutlich
höheren Verkaufspreis.
Zucht- und Prüfungsvoraussetzung.
Zuchtvereine verlangen den Härtenachweis für Zuchthunde
und koppeln sogar die Zulassung zu bestimmten Prüfungen
an diesen Nachweis.
Es ist dann immer wieder erstaunlich, wie gerade routinierte
Prüfungsführer scheinbar unschwer den Härtenachweis
fast nach Drehbuch mit ihren jungen Hunden zeitlich programmgemäß
erbringen.
JGHV Härtenachweis.
Mitglieder von Verbandsvereinen des JGHV können nach
wie vor das selbständige und zuverlässige Würgen
von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären als Leistungszeichen
"Härtenachweis" registrieren lassen.
Der Gipfel ist, dass diverse Zuchtvereine des JGHV den Schärfenachweis
sogar noch als Zulassungsvoraussetzung für manche Prüfungen
verlangen und dass bereits sogar Junghunde diesen Schärfenachweis
ablegen.
Prüfungsbedingungen.
In dem "Merkblatt zur Ausschreibung, Durchführung
und Meldung der Verbandsprüfungen des Jagdgebrauchshundverbandes",
abgedruckt in Heft 7/1996 des offiziellen JGHV-Organs "Der
Jagdgebrauchshund" heißt es zu den Grundbedingungen:
"Härtenachweis(HN). Wenn kein Schuss möglich,
Hund muss greifen und sofort töten. Ein Zeuge, aber der
Verein bürgt für die Glaubwürdigkeit."
Ausführlich werden die Vergabebedingungen im Anhang zu
den JGHV-Prüfungsordnungen dargelegt:
Härtenachweis.
(Nr. 2 des Anhangs zur VPSO, gültig ab 1997)(1) Die befugte
Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären
im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers
mit der Schußwaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein
Stück (Tier) gegriffen hat und sofort tötet, bevor
ein Erlegen mit der Schußwaffe möglich war, handelt
es sich um waidgerechte Jagdausübung.(2) Wenn eine derartige
selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann
für den betreffenden Hund das Leistungszeichen "Härtenachweis"
beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. Der Härtenachweis
muß von einem Verbandsverein innerhalb von vier Wochen
nach Erbringung auf dem vorgeschriebenen Formular beim Stammbuchamt
beantragt werden. Bei später eingehenden Anträgen
ist ein Bußgeld von EUR 25,00 verwirkt. Der beantragende
Verein ist für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses
verantwortlich. Auf § 106 VGPO wird verwiesen. Dem Antrag
ist grundsätzlich ein Freiumschlag mit der Anschrift
des Empfängers beizufügen.
Einarbeitung.
Wenn der JGHV immer wieder betont, Jagdhunde müssten
intensiv ausgebildet und eingearbeitet werden, dann bedeutet
dies folglich auch, dass solche Hunde das Abwürgen wehrhaften
Wildes und wehrhafter Hauskatzen üben müssen, um
"zuverlässige" Würger zu werden. Folgerichtig
heißt es im DJV-Merkblatt Nr. 14 "Der Jagdgebrauchshund":
"Bei allen diesen Arbeiten ist es wichtig, darauf zu
achten, daß die auszubildenden Hunde schon frühzeitig
lernen, Raubwild sowie -zeug (Füchse, Dachse, Marder,
Katzen und Hunde) zu stellen und zu töten ..."Brigitte
Sch. schreibt in dem Beitrag "Ein Jagdjahr mit dem Foxterrier"
in "Wild und Hund", Heft 15/1993, S. 53:
"Das ganze Jahr über hat er im Jagdbetrieb seine
Raubzeugschärfe an der einen oder anderen wildernden
Katze nachweisen können."
Jäger- und Insiderstimmen.
In einem Leserbrief "Katzenmord ist Wirklichkeit"
schreibt Adam W. in der Deutschen Jagd-Zeitung:
"Wenn Sie schreiben, daß Sie nicht beurteilen können
ob sich Prüfungen dieser Art rund 1000 mal im Jahr "ereignen",
dann zeigt das schon, daß Sie mit dieser Angelegenheit
sehr schlecht vertraut sind. Der Katzenmord findet in der
beschriebenen Art tatsächlich statt.
Wie Sie weiter mitteilen, haben Überprüfungen der
Schärfe ihren guten Grund. Aber: das können Sie
doch nur jemandem erzählen, der von Jagd und Hund absolut
nichts versteht und daß Sie das selber glauben, kann
ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Welches Wild
soll denn der "Vierbeiner" abtun (töten)? Soll
er etwa den laufkranken Hasen, den geflügelten Fasan
oder das Huhn ebenso beuteln wie die Katze? Das Verhalten
eines guten Hundes am Nutzwild ist ein ganz anderes als am
Raubwild oder Raubzeug. Und darauf hat der erbrachte Härtenachweis
absolut keinen Einfluß. Alle meine Hunde haben mir,
trotz Härtenachweis, krankes Wild lebend gebracht. Ich
stelle fest: Der Härtenachweis ist eine höchst überflüssige
und sinnlose Angelegenheit und sagt über die Güte
eines Jagdhundes nichts aus. Das ist eine verstaubte Angelegenheit,
die schon lange in die Mottenkiste gehört. Sie bringt
die Jägerschaft in einen nicht wieder gut zu machenden
Verruf. ...
Fünfundzwanzig Jahre habe ich ein Revier bejagt. Davon
15 Jahre als Pächter. An ungezählten Gesellschaftsjagden
und vielen Hundeprüfungen habe ich teilgenommen. Es ist
nicht ein einziges mal vorgekommen, daß ein Hund die
Gelegenheit gehabt hätte den Nachweis der Schärfe
an einer Katze zu erbringen."
Prof. Dr. Dr. Klaus Sojka in "Öko-Ethik", Echo
Verlag:
"Der Bund gegen den Mißbrauch der Tiere e.V. erstattete
eine Strafanzeige gegen Jäger, die Jagdhunde an lebenden
Katzen ausbildeten. Die Katzen kamen dabei nach zum Teil gräßlichen
Todeskämpfen um; aber auch die Hunde erlitten erhebliche
Verletzungen. Hierüber brachte eine große Illustrierte
einen beeindruckenden Bild- und Wortbericht. Jägerfunktionäre
und von ihnen beeinflußte Redakteure stimmten daraufhin
einen Choral der Empörung an mit der Behauptung, alles
sei gestellt worden. Von der unbestreitbaren Tatsache, daß
in Wirklichkeit bei der Hundedressur und bei der Jagdausübung
alles haargenau so abläuft, wurde mit allen Mitteln abzulenken
versucht. Die Reporter wußten noch nicht einmal alles.
So wird vor allem jungen Hunden bisweilen die Scheu vor Katzen
genommen, indem man kurzerhand den todgeweihten Muschis die
Krallen abkneift oder die Pfoten mit Pflaster verbindet, bevor
sie den Hunden überlassen werden."Großes Aufsehen
innerhalb und außerhalb der Jägerschaft erregte
das Verhalten des evangelischen Pfarrers Karl Martin B., der
gemeinsam mit dem Jagdberechtigten Alfred W. eine Katze durch
einen Hund zu Tode hetzte. Dazu die Hessisch-Niedersächsische
Allgemeine:
"Die schlimme Geschichte war durch einen STERN-Bericht
publik geworden. Zwei Reporter hatten per Fachblatt-Inserat
einen raubzeugscharfen Jagdhund gesucht und waren dadurch
an den jagenden Pfarrer im Edergau geraten. Dieser bildete
seit langem junge Hunde aus, um sie dann zu verkaufen. Es
kam dann im Gießener Raum zur Hunde-Vorführung.
Dabei entstanden schreckliche Bilder. Man sah, wie eine schreiende,
um ihr Leben kämpfende Katze von einem Jagdhund gepackt
und schließlich totgebissen wurde.
Es gab keine öffentliche Hauptverhandlung. Diese unterblieb,
nachdem die beiden Angeklagten, die die Tat zunächst
lauthals bestritten hatten, schließlich den Schuldvorwurf
akzeptierten. Daraufhin blieb Karl Martin B. und seinem Jagdbekannten
der Gang vor den Kadi erspart. Der Richter erledigte den ganzen
Fall, der bundesweites Interesse gefunden hatte, per Strafbefehl.
Seit dem 11. Juni ist das Urteil rechtskräftig."
Rechtslage.
§ 3 Nr. 7 TierSchG verbietet generell, ein Tier an einem
anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu
prüfen. Bekannt gewordene Fälle belegen jedoch,
dass sich Jäger daran nicht halten. Andererseits macht
ein solches Verbot erfinderisch und lässt solche Jäger
nicht ruhen, die nach wie vor glauben, Raubzeugschärfe
sei unverzichtbar. Es verwundert daher kaum, dass immer wieder
- vorsichtig formuliert - Gerüchte kursieren, es fänden
als Jagdschutzmaßnahme getarnte Schärfeprüfungen
statt. Dabei sollen z.B. in Fallen gefangene Hauskatzen oder
angeschossene Füchse als Übungsobjekte dienen. Andererseits
kursieren in jagdkynologenkreisen Gerüchte, manche Schärfeprüfungen
kämen auf unlautere Weise zustande, d.h., Hauskatzen
würden vorher mit entsprechenden Medikamenten betäubt,
es würden Jungkatzen verwendet oder es würden z.B.
den Katzen die Krallen entfernt oder gestutzt.
Ob ein Härtenachweis nach der bestehenden strittigen
Rechtslage legal, also tatsächlich rein zufällig
während einer Revierfahrt als Jagdschutzmaßnahme
zustande kam, oder ob, illegal, eine Jagdschutzmaßnahme
vorgetäuscht oder bewusst herbeigeführt wurde, kann
der Meldung über das erfolgreiche Totwürgen eines
wehrhaften Tieres nicht entnommen werden.
Kontrollen sind nicht möglich.
Die Behörden sind bei der Kontrolle von Totwürgeprüfungen
machtlos, denn diese finden unkontrollierbar irgendwo in einem
Jagdrevier statt oder sie werden im Ausland abgehalten.
Auch die Beweisführung ist sehr schwierig. Dies rührt
daher, dass die Tatausführungen alleine oder nur im Kreis
von Jagdkollegen begangen werden, Außenstehende somit
keinen Einblick haben und die Tatopfer meist keine fremden,
sondern eigene Tiere sind, die vor Außenstehenden unzugänglich
gehalten werden und selbst in totem Zustand nicht auf Gewaltspuren
untersucht werden können.
Revers-Prüfungsverfahren.
Ein Nachweis, dass ein Härtenachweis als zufällige
Nebenwirkung des Jagdschutzes kaschiert wurde, ist in der
Praxis kaum möglich. Es ist somit sehr leicht, an sich
zulässige Jagdschutzhandlungen so umzusteuern, dass damit
an sich nach dem Tierschutzgesetz verbotene Verhaltensweisen
an wehrhaften Tieren geprüft werden können.
Schlupfloch Ausland.
Leider ist auch bei Prüfungen von Jagdhunden an lebenden
Tieren nicht das Tierschutzgesetz des Landes maßgebend,
in dem der Hundehalter zum Zeitpunkt der Prüfung seinen
Wohnsitz hat, sondern das des Landes, in dem die Prüfung
absolviert wird. Dies führt zu "Prüfungstourismus"
in die Länder, in denen Ausbildung und Prüfung von
Jagdhunden an lebenden Katzen noch erlaubt sind oder nicht
so streng gesehen wird. So bringen Jagdhundebesitzer ihre
Hunde kurzzeitig über die Grenze und lassen sie im nahen
Ausland den Härtenachweis absolvieren.
Fachjuristen zum Thema.
Lorz führt in "TIERSCHUTZGESETZ Kommentar",
3. Auflage aus:
"Entgegen der dort vertretenen Auffassung wird man aber
weiter sagen müssen, daß Jagd- oder Jagdschutzhandlungen,
mit denen neben dem erlaubten zugleich der vom Gesetzgeber
verpönte Zweck angestrebt wird, nicht rechtmäßig
sein können; daran kann auch eine allgemeine Pflicht
zum Jagdschutz nichts ändern. Die Ausbildung und Prüfung
von Jagdhunden bei freier Jagdausübung ist sonach durch
§ 2 Nr. 7 verboten (a.M. OLG Hamm 2 Ss 950/61 =EJS I
S. 78 Nr. 19). Der dort herangezogene Gedanke, der Jäger
könne seinen freisuchenden Hund praktisch nicht an dem
Versuch, Raubwild oder Raubzeug zu töten, hindern, trifft
nicht den Kern der Sache. Dagegen wird mit Recht gesagt, daß
es schlechthin verboten ist, einen Hund zur Abrichtung und
Erprobung auf Schärfe auf die Katze zu hetzen und daß
ein Jagdschutzberechtigter sich nicht darauf berufen kann,
keine Waffe bei sich geführt zu haben und aus diesem
Grunde nicht in der Lage gewesen zu sein, den Jagdschutz ohne
Hilfe eines nicht bewährten Hundes auszuüben. Eine
besonders üble Praxis ist es, Katzen in das Jagdrevier
zu verbringen oder sie durch Auslegen von Ködern dorthin
zu ziehen, um dann ein Suchen mit Hunden nach ihnen zu veranstalten.
Das Katzenwürgen ist außerhalb des Verbots der
Schärfeprüfung (Rdn. 48 - 52) - siehe "Härtenachweis"
- noch immer im Streit. Nach Mitzschke/ Schäfer S. 397/98
ist im Rahmen des Jagdschutzes (§ 23 BJagdG und Landesrecht)
der Abschuß der Katze durch den Jagdschutzberechtigten
(§ 25 BJagdG) zwar die regelmäßige Art der
Tötung, eine andere Art der Tötung aber, ohne deren
Rechtmäßigkeit zu berühren, nicht ausgeschlossen,
wenn die Tötung durch Abschuß nicht möglich
oder nicht angebracht (etwa weil ein Schuß dritte Personen
gefährden könnte) ist. Unter diesen Voraussetzungen
wird auch das Töten unter Zuhilfenahme eines Hundes,
der die Katze abwürgt, als zulässig angesehen, wenn
dabei jede unnötige Tierquälerei unterbleibt. In
diesem Sinne hatte sich auch das OLG Hamm (Rdn. 51; dagegen
mit guten Gründen Schandau S. 122) ausgesprochen. Demgegenüber
ist zu sagen, daß die Grundsätze der deutschen
Weidgerechtigkei t(Rdn. 56), die auch für die Ausübung
des Jagdschutzes gelten müssen, angesichts des zunehmenden
ethischen Fortschritts in unserem Jagdrecht grausame und abstoßende
Handlungen wie das Katzenwürgen heute in keinem Falle
tragen. Richtig daher Günder/Olearius S. 137, wo das
Hetzen auch guter Würger auf Katzen im Revier als strafbar
bezeichnet wird.
"Schandau/Drees in "Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen",
Kommunal- u. Schul-Verlag Wiesbaden, 4. Auflage:
"Der Auffassung des OLG Hamm (Urt. vom 9.11. 1961 -2
Ss 950/61), daß es zulässig sei, eine wildernde
Katze durch einen "als Katzenwürger bereits bewährten
Hund" abwürgen zu lassen, kann daher nicht zugestimmt
werden. Diese Auffassung steht außer den bereits genannten
Gesichtspunkten auch die Bestimmung des § 3 Nr. 5 des
Tierschutzgesetzes entgegen, wonach es verboten ist, ein Tier
an anderen lebenden Tieren auf Schärfe abzurichten oder
zu prüfen. Wie sollte sich wohl ein Hund, wenn nicht
unter Verletzung dieses Verbotes, als Katzenwürger bewähren?
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Vom
Jagdhund abgewürgte (=getötete) Katze.
"Da lag er, Gismos (=der Jagdhund) erster gesprengter
(=aus dem Bau gescheuchter) Fuchs!
Ich war/bin natürlich stolz wie Oskar, dass mein
Kleiner das so gut hinbekommen hat.
Der Jagdherr erzähle auf meine Frage hin, dass der
Fuchs aus der Röhre kam, sich kurz umschaute wieder
verschwand. Dann kam Gismo ihm aber entgegen und der Fuchs
sprang (=flüchtete aus seinem Bau). Beide Schüsse
trafen, jedoch lief der Fuchs noch im Wasserlauf weiter,
wollte den Hang hoch, rutschte aber wieder runter und
saß im Wasser. Gismo ran und immer rumgetanzt und
versucht von hinten ranzukommen. Irgendwann hatte Gismo
ihn zu packen und drückte ihn unterwasser. Der ganze
Kampf hat keine Minute gedauert, weil der Fuchs doch schwer
krank(=angeschossen) war.
Ich habe mich echt sehr über seine erster Arbeit
unter Tage gefreut, auch wenn es von der Sache nicht schwer
war. Aber ich denke für die erste Praxis war es ideal.
[...] Sorry, dass ich Euch mit dieser für Viele normalen
Geschichte belästige, aber ich fand es war ein tolles
Jagderlebnis!
Es grüßt und freut sich, S."
Aus dem Forum von "Wild und Hund"
"Heute habe ich bei der Kontrolle unserer Futterstelle
einen Fuchs beobachtet, etwa gegen 8.45 Uhr. Ich konnte
von einem Weidetor aus einen Schuss antragen (=auf den
Fuchs schießen.) Der Fuchs fiel um, spranag wieder
auf, klagte (=schrie vor Schmerzen) und biss in den Einschuss.
Dann sauste er im Halbkreis über die Weide und brach
zusanmmen. Ich holte mein Fernglas und musste bemerken,
dass der Fuchs hochwurde (=sich erneut erhob), weglief,
wieder zuammenbrach, und schließlich im Klee verschwand.
Dabei konnte ich sehen, wie der rechte Vorderlauf schlenkerte.
Gegen 13.00 Uhr trat ich mit meinem Jagdfreund H. die
Nachsuche an. (Gut vier Stunden hat sich der Jäger
nicht um die Leiden des Tieres gekümmert, die er
ihm bewusst zufügte.)
Wir hörten, wie sich unser Hund und der Fuchs verbissen
hatten. H. versuchte dann, dem Hund zu helfen, er zog
an der Lunte (Schwanz des Fuchses), stach mit dem Messer
hinters Blatt (hinter die Rippen ins Herz), hebelte dann
den Fang (=Schnauze des Fuchses) auf, sein Hund kam los
und fasste erneut zu (=verbiss sich erneut in dem Fuchs).
H. konnte noch einmal abnicken (=zustechen), der Hund
beutelte (=schüttelte) den Fuchs, dann war der Kampf
zu Ende."
Aus dem Forum "Landlive.de"
"Kurz vor halb neun nahm ich am Wegrand hinter mir
eine Bewegung wahr. Die Waffe lag schon auf der Brüstung,
als ein Damtier auf den Weg zog. Es stand nach rechts
ziemlich spitz zu mir. Es stampfte schon mit dem Vorderlauf
auf und drehte die Lauscher (Ohren) plus Hals schon in
Richtung zurück, als mein Schuß brach. [...]
Ich sah das Stück offensichtlich krank (angeschossen)
zurück in den alten Eichenbestand flüchten.
Nach einer halben Stunde baumte ich ab (vom Hochsitz herunter
steigen) [...] Scheiße! Also Auto geholt, Anka (der
Jagdhund) raus und als sie in den Brombeeren war, sah
ich das Stück (=Tier) sehr krank (=schwer verletzt)
wegbrechen (=fliehen). Es hatte nen kleinen Vorsprung,
aber Anka wurde fährtenlaut (=fand die Spur des Tieres)
und dann verschwand ihr mittlerweile Hetzlaut in den Tiefen
der nächsten Abteilung... dann steht man da und überlegt,
was zu tun ist.., soll ich hinterher, aber wo denn hin?!
Nein, es war so krank (=verletzt), das muß sie normaler
weise kriegen. Also warten, bis sie wieder kommt. Fast
eine Viertel Stunde hat´s gedauert [...] dann kam
sie, offensichtlich sehr zufrieden mit sich und ihrer
Tat. Jeder, der schon mit Hunden gejagt hat, kennt diesen
Ausdruck in ihren Augen, oder?! Außerdem war ihr
Bart schweißig (=blutig), sie hatte eine recht tiefe
Wunde oberhalb vom Auge und zwei große Schweißtupfer
(=Blutflecken) auf ihrem Rücken. Das Stück (=Tier)
lag also sehr wahrscheinlich, aber wo?! [...] Wir kreuzten
den nächsten Weg und nach erneuten 100 Metern sah
ich das Stück (=Tier) liegen! Ich kann euch nicht
sagen, wie ich mich zu der Arbeit meines Hundes gefreut
habe! Auch jetzt beim Schreiben kommen mir Tränen
der Rührung! Anka mußte es anscheinend auch
niederziehen, denn das Tier hatte Bißwunden am Träger
(=Hals) und an den Lauschern (=Ohren) und rund rum war
der Waldboden zerwühlt und Schweißspritzer
(=Blutspritzer) zu sehen."
Erlebnisbericht der Jägerin Stephanie R.
"Nachdem wir uns „reorganisiert“ hatten,
nahm ich einen Stock und klopfte und stocherte in dem
Holzhaufen herum. Zuerst ergebnislos. Nur die tobenden
Hunde zeigten uns an, dass tatsächlich etwas steckte
(=sich in dem Holzstapel versteckte). Ich zog schließlich
mehrere Scheite aus dem Polter, als der Marder neben mir
auch schon sprang (=aus seiner Deckung flüchtete)
– die Hunde auf der anderen Seite des Stapels, ich
in Heikos Schussrichtung und meine Flinte gerade außer
Reichweite … Ehe
wir uns versahen, holzte Weißkehlchen (=der Marder)
gedeckt an einer Eiche auf (= flüchtete den Stamm
einer Eiche hoch) und saß in der kahlen Krone. Die
Hunde bekamen das sofort mit und versuchten ziemlich empört,
ihrer Beute nachzuklettern. Aber Heikos schneller Schuss
warf den Steinmarder in den Schnee, bevor er fortasten
(=über die Äste der Bäume entkommen) konnte.
Ein Rüde im guten Winterbalg war unsere Beute."
Aus dem Forum von "Wild und Hund"
"also, baujagd als schimpfwort zu benutzen ist meiner
meinung nach, gelinde gesagt: dekadent!!
sind wir (=die Baujäger) doch diejenigen, die eine
vernünftige niederwildjagd, durch unsere arbeit erst
ermöglichen. wo wären denn hase, fasan oder
rebhuhn wenn unsere kleinen vierbeinigen jagdkameraden
zusammen mit ihren führern nicht jede chance zur
raubwild bejagung nutzen würden? hochpassionierte
und raubzeugscharfe teckel und terrier, die ihr leben
bei jeder baujagd riskieren, damit der herrenjäger
o. g. wild erlegen kann!"
Aus dem Forum von "Wild und Hund"
Fragen bei der Jagdprüfung:
"Was versteht der Jäger unter einer Schleppe?"
Bei der Hundeausbildung wird ein Stück (=Tier) Haar-
oder Federwild an einer Schnur eine bestimmte Strecke
über den Boden gezogen und dann liegen gelassen.
Der Hund muss der Spur folgen und das Tier finden.
"Auf einer Waldtreibjagd hetzt Ihr Hund ein Stück
(=Tier) Rehwild, ohne auf Ihren Ruf zu reagieren, kommt
aber nach 10 Minuten zurück. Wie verhalten Sie sich?"
Der Hund wird wortlos angeleint. Eine Bestrafung bezöge
der Hund auf sein Zurückkommen. (Anmerkung: Jeder
Hund eines normalen Menschen würde in der Situation
vom Jäger als wildernd getötet!)
Quelle: Forum "Wild und Hund"
Sie können es nicht glauben?
Schauen Sie selbst im Forum von Wild
und Hund.
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